Zitat:
Zitat von RolandG
Kleine Beckmesserei an alle, die - anscheinend unreflektiert und von Sachkenntnis unbeleckt - hier dauernd das Wort "Betrug" im Munde führen:
Informiert Euch bitte einmal über des Tatbestand des Betrugs und seine Tatbestandmerkmale (Täuschung - Irrtumserregung - Kausalität von Täuschung für Irrtumserregung - Vermögensverfügung - Schaden - Kausalität von Irrtumserregung für Vermögensverfügung und Schaden). Dann werdet ihr merken, dass es damit in diesem Fall nicht so weit her ist.
Und bevor jetzt jemand kommt und behauptet, er meine das ja nicht strafrechtlich, sondern "irgendwie anders": Man kann nicht seine persönliche Definition von Betrug haben. Dieser Begriff ist ein terminus technicus des Strafrechts und sein Inhalt wird vom Strafrecht abschließend determiniert.
|
Also Täuschung, Vermögensverfügung und Vermögensschaden sind doch definitiv eingetreten, da Eigenschaften garantiert wurden, die es nie gab und die maßgeblich eine Kaufentscheidung und damit eine Vermögensverfügung samt Vermögensschaden eingetreten sind. Einen Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensverfügung sehe ich auch begründet.
VW garantiert dir ein zulassungsfähiges Auto mit Eigenschaften ABC (Täuschung). Aufgrund dieser Eiigenschaften entschließt du dich zum Kauf und zahlst den Preis den VW fordert (Vermögensverfügung). Tatsächlich hat das Auto gar nicht die zugesicherten Eigenschaften und verliert daraus folgend erheblich an Wert (Vermögensschaden). Da VW um die tatsächlichen Eigenschaften wusste, sie aber zum besseren Verkauf verschwieg, liegt ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensschaden vor.
Es gilt nur zu ermitteln, wer im Konzern für die Täuschung verantwortlich ist und ob nicht auch von banden-, gewerbsmäßiger Begehung der Tat auszugehen ist.
Anscheinend gibt es auch prominente Anwälte, die meine Rechtsauffassung teilen
http://www.noz.de/deutschland-welt/w...-schweren-fall
soviel zu Unkenntnis in der Sache