Kleine Beckmesserei an alle, die - anscheinend unreflektiert und von Sachkenntnis unbeleckt - hier dauernd das Wort "Betrug" im Munde führen:
Informiert Euch bitte einmal über des Tatbestand des Betrugs und seine Tatbestandmerkmale (Täuschung - Irrtumserregung - Kausalität von Täuschung für Irrtumserregung - Vermögensverfügung - Schaden - Kausalität von Irrtumserregung für Vermögensverfügung und Schaden). Dann werdet ihr merken, dass es damit in diesem Fall nicht so weit her ist.
Und bevor jetzt jemand kommt und behauptet, er meine das ja nicht strafrechtlich, sondern "irgendwie anders": Man kann nicht seine persönliche Definition von Betrug haben. Dieser Begriff ist ein terminus technicus des Strafrechts und sein Inhalt wird vom Strafrecht abschließend determiniert.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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