Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Worte "Einwanderung" und "ungezügelt" treffen nach meiner Meinung nicht zu.
Einwanderung bedeutet, sich für längere Zeit bei uns niederzulassen. Tatsächlich geht es jedoch in den meisten Fällen nur um die Dauer des Asylverfahrens. Die einen werden danach abgeschoben, die anderen bleiben befristet, zum Beispiel drei Jahre. Nur ein geringer Teil bleibt so lange, dass man von Einwanderung sprechen kann.
Aus den gleichen Gründen ist der ganze Vorgang nicht ungezügelt. Das Asylverfahren soll dafür sorgen, dass sehr viele Antragsteller das Land wieder verlassen müssen. Es liegt jetzt an unserer deutschen Verwaltung, die große Zahl an Anträgen angemessen zu verarbeiten.
Grüße,
Arne
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Leider wird in der Diskussion Einwanderung und Asyl wirklich oft verwechselt und fast synonym verwandt.
In dieser Antwort auf eine Parlamentsanfrage sind akribisch alle Fälle aus 2014, sehr oft länderspezifisch, die Anzahl der positiven Bescheide, die Ablehnungen, die Rückführung aufgrund des Dubliner Abkommens usf. gelistet. Da es sich beim Asyl um ein GG-Artikel handelt, dreht es sich manchmal oft um für den Laien sehr komplizierte Entscheidungen, wie man sehen wird, macht man sich die Mühe, es zu lesen. Und es gibt Einspruchs-/Klagerechte für die Flüchtlinge, um eine mögliche Behörden"willkür" zu begrenzen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801394.pdf
Sehr, sehr problematisch finde ich, wenn der Fluchtgrund (Krieg z.B.) nicht mehr besteht und deshalb keine Verlängerung des Asyls gewährt wird, eine Rückführung bei Familien mit Kindern, welche hier geboren wurden oder als Kleinkind ankamen, in die Kita und Grundschule gehen und fast nur DE kennen oder auch als Kinder / Jugendliche während des Krieges traumatisiert wurden und hier Sicherheit erlebten. Da zahlt es sich aus, wenn die Eltern trotz der sehr erschwerenden Bestimmungen einen Job und eine eigene Wohnung gefunden sowie etwas Deutsch gelernt haben. Weshalb? Weil Berlin z.B. eine Härtefallkommission besitzt, die in Einzelfällen dann den Aufenthalt gewährt, obwohl das Asyl eigentlich abgelaufen wäre. Möglicherweise gibt es solche Instanzen auch in anderen Bundesländern.
https://www.berlin.de/sen/inneres/bu...ikel.25538.php
In meiner Beratungsarbeit mit Flüchtlingsfamilien habe ich sie auf diesem Weg (Härtefallkommission) desöfteren unterstützt, zu versuchen, ein Dauerbleiberecht zu erhalten.