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Zitat von sbechtel
Weil die Regelwerke sich aneinander orientieren und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine so grundlegende Sache in Ö analog zu DE gehandhabt wird.
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Durchaus möglich - aber wenn hier gegen Kampfrichter, Veranstalter, ... gelästert wird, sollte man sich die Mühe machen und auch auf Fakten zurückgreifen.
Auszug aus der ÖTRV Sportordnung:
Disqualifikationen sind so rasch wie möglich nach deren Verhängung (spätestens jedoch unmittelbar nach Wertungsschluss) bekannt zu geben (Aushang auf offizieller Info-Tafel). Disqualifizierte Athleten dürfen das Rennen beenden und können auch gegen die Disqualifikation - außer bei „Gewissensentscheidungen“ (siehe U.1.1) - Protest einlegen.
Können Disqualifikationen (aus welchen Grund auch immer) nicht auf die o.g. Weise ausgesprochen werden, wurde jedoch die
der Disqualifikation zugrunde liegende Regelverletzung zweifelsfrei erkannt, so ist eine Disqualifikation dennoch gültig.
Einen sofortigen Ausschluss sieht die Sportordnung nicht vor, allerdings eine Suspendierung