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Meine Rechtsfrage:
Hat die Art des Rades im Falle eines Unfalles während einer Trainingsfahrt irgendeinen bestimmten Einfluss auf die Beurteilung/Schuldfrage? D.h. ist es prinzipiell egal ob ich mit einem Trekkingbike mit allem drum und dran (Klingel, Reflektoren....) oder mit einen Rennrad oder gar einer Zeitfahrmaschine mit Auflieger in einen Unfall verwickelt werde?
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