Zitat:
Zitat von Marsupilami
Klar, Windschattenfahren ist im Straßenverkehr ja auch erlaubt.
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Das wage ich zu bezweifeln:
StVO § 4 - Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.