Leute, bleibt bei den WTC-Regeln, denn die gelten bei einem Ironman-Wettbewerb!
Danach muss man - außer dem für Sicherheit der Athleten unabdingbaren - keinen besonderen Seitenabstand beim Überholen halten. Die Länge der Windschattenbox ist innerhalb von 20 s zu durchfahren. Dass ein langsam geschwommener schneller Radler sich von einem Windschatten zum anderen durchhangeln kann/muss, ist eben so. Glück für den einen, Pech für den anderen.
Ärgerlich, dass der KR inkompetent war und sich auch so geoutet hat. In Frankfurt und Wiesbaden haben wir das sehr intensiv vorher gesagt bekommen (ob es jeder so gerafft und angewendet hat, kann ich natürlich nicht sagen - hoffe es einfach mal). Hätte er das Nichteinhalten des Seitenabstandes als Grund für die Sanktionierung ins Protokoll geschrieben, wäre ein Einspruch vielversprechend gewesen. Wenn er aber nur den Regelverstoß "Windschattenfahren" einträgt, ist es eine Tatsachenentscheidung und du kommst da nicht gegenan. Ob er den Mumm hätte, sein offensichtliches Fehlverhalten dann noch einzugestehen?
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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