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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - [S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes
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Alt 12.08.2015, 18:29   #11
holly79
Szenekenner
 
Benutzerbild von holly79
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von DasOe Beitrag anzeigen
Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.
Danke, aber soweit waren wir auch schon. Es geht mehr um die praktische Anwendung.
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, worum es im konkreten Fall genau geht und schreibe daher hier mal ganz allgemein.

Verbandsgerichtsurteile unterliegen in der Regel dem Datenschutz und dürfen von daher nicht einfach weitergegeben werden.

Die Möglichkeit, das Verbandsgericht anzurufen gibt es (und es kostet auch nichts), aber man sollte sich schon vorher darüber klar sein, was man erreichen will und welchen Preis (Aufwand, Zeit, evt. weiterer Ärger) man bereit ist zu investieren und ob es um ein konkret fassbares Ziel (mit echten Konsequenzen im normalen Leben) oder nur um persönliche Satisfaktion geht.

Grundsätzlich sind Verbandsgerichtsverfahren zeitaufwändig und mühsam für alle Beteiligten. Es müssen Stellungnahmen aller Beteiligten eingeholt und geschrieben werden, es kommt zu einer Anhörung...
Ich kann deinen Argumenten folgen, sehe es aber ein wenig anders. Da ich im meinem Fall mit dem Zustandekommen der Disqualifikation nicht einverstanden bin und beim Schiedsgericht es nicht so lief wie es sollte, möchte ich die nächst höhre Instanz wahrnehmen. Dazu gibt es diese nun einmal auch. Das es keine öffentlichen Entscheidungen gibt, macht die Sache nun nicht einfacher, aber meine Beistand wird es schon richten.
Zitat:
Zitat von popolski Beitrag anzeigen
Du hast demnach nach dem WK Einspruch eingelegt?
Um was geht es dabei? Gegen was willst du einsprechen? Wenn es dabei um eine Tatsachenentscheidung geht, so ist diese nicht anfechtbar.
Ach ja und ich habe nicht gegen die Tatsache selber Einspruch erhoben.
holly79 ist offline   Mit Zitat antworten