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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - [S] Erfahrung mit einer Anrufung des Verbandsgerichtes
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Alt 12.08.2015, 16:03   #6
DasOe
Szenekenner
 
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.
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