Einfach mal die Nase in die Sportordnung stecken:
E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der
Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.