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Auch dazu wird der Anwalt die kompetenteste Auskunft erteilen können.
Generell ist es so, dass man bei den Versicherungen Listen / Datenbanken hat, bei denen man bestimmte Verletzungen eingeben / suchen kann. Und das Suchergebnis sind dann aktuelle (oder halbwegs aktuelle) vom Gericht zugesprochene Schmerzensgeldentschädigungen für vergleichbare Verletzungen.
Um zu schauen, inwiefern das vergleichbar ist wird oft auch eben die Dauer der AU herangezogen und verglichen.
Auf solche Listen / Datenbanken (umfangreicher als das, was man selbst so im Internet findet) haben aber auch die Anwälte Zugriff. Die müssen ja auch wissen, was sie fordern können ohne einfach aus der Hüfte zu schießen.
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