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Gute Besserung (für deinen Mann)
1. Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.
Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
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Budgetierte Ziele für 2016: - kleine "Brötchen" backen
- der olympische Gedanke lebt
- lieber langsam als gar nicht
Geht nicht - gibt's nicht. Das einzige was nicht geht ist einen Fingerhandschuh über einen Fäustling ziehen.
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