Zitat:
Zitat von Trimichi
ANTENNE Bayern hat verlauten lassen, dass dort wo er gefahren ist 80km/h Höchstgeschwindigkeit gelten. Bisher ist man davon ausgegangen, dass Herr Jan U. mit 139 km/h unterwegs war. Das wäre nun falsch. Tatsächlich ist er mit 143 km/h unterwegs gewesen. 60 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden in CH als Rasen definiert. Rasen wird in der Schweiz hart bestraft. Mit Gefängnis eben.
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Das ist ein alter Hut, hat aber nix mit ner Radarmessung zu tun sondern mit dem Unfallgutachten, in dem die Ausgangsgeschwindigkeit berechnet wurde.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!