Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.
|
Kommt drauf an, wegen was. Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.