Zitat:
Zitat von Hafu
Hier nochmal die betreffende Regel, auf der sich die Disqualifikation beruft im kompletten Wortlaut, wie sie in der aktuellen DTU-Sportordnung steht:
Zitat:
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20.6 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Athleten, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle(Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen
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1.Es ist unzweifelhaft dass die Cheerleader zum Helferteam des Veranstalters gehören und damit zu "vom Veranstalter eingesetzten Personen" gehören.
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Du unterschlägst dabei die Bedeutung des Wortes
hierfür. Beim Schwimmausstieg werden die Helfer eingesetzt, um allen ein sicheres Verlassen des Wassers zu ermöglichen. Die stehen aus keinem anderen Grund dort im Waser. Die Cheerleader-Truppe wurde nicht zum Stützen und Aufrichten der Athleten engagiert. Selbst wenn sie jedem Athleten aufhelfen würden, sind die Bedingungen nicht erfüllt.
Damit sehe ich diesen einen (Unter-)Punkt nicht als erfüllt an.