Zitat:
Zitat von abc1971
2012 wurden beim Indeland-Triathlon, welcher auf Teilen der Radstrecke sehr windanfällig ist, wegen der Witterung hochprofilige Vorderräder verboten.
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Das ist nicht von der Sportordnung der DTU gedeckt. Laut Abschnitt G.2k der Sportordnung kann die Verwendung von Scheibenrädern bei extremer Witterung aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Von Hochprofilfelgen ist nicht die Rede.
Solange mir keiner vom implizit geltenden Regelwerk der UCI, der StVO, jw.org usw. eine entsprechende Regel zeigen kann, halte ich das für Kampfrichterwillkür.
Grüße,
Arne