Zitat:
Zitat von sgt.pepper
Was ist den deiner Meinung nach beim krabbeln nicht aus eigener Kraft ?
Abgesehen davon das es nach den Regeln nicht erlaubt ist zu krabbeln, hat er anscheinend die Hilfe nicht gewollt und dies auch zum Ausdruck gebracht.
Sollte es wirklich so gewesen sein, das er nur DQ wurde, weil der 2. Platzierte Einspruch erhoben hat, kann ich nur sagen:
ACHTUNG IRONIE " Der Sieger kann Stolz sein" IRONIE ENDE
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Krabbeln aus eigener Kraft sieht man beim Video was Hafu eingehängt hat. Das sollte so auch weiterhin erlaubt sein.
Beweiskraft hat auch das Foto vom Merkur. Hier sieht man, dass der Athlet die Hilfe (Stützen) angenommen hat. Also nicht aus eigener Kraft weitergekommen ist. Vielleicht wollte der Athlet diese Hilfe nicht, kann schon sein, nur zeigt das Foto eben in der Tat was anderes.
Zudem war ja auch von Wasserbespritzung die Rede. Wieder die Cheerleader die Hilfe leisten. Ist der Athlet nicht deswegen disqualifiziert worden........... Ist auch ein Vorteil, den der Athlet vielleicht auch nicht wollte? Hat er womöglich aber gebraucht, weil sonst Delirium?
Auf dem Video wird niemand bespritzt noch gestützt.
Zitat:
Zitat von NBer
ich werfe auch nochmal §7.1 der SpO in den ring. ein athlet darf nur mit den "entsprechenden gesundheitlichen voraussetzungen" an den start gehen. ob bei einem zusammenbrechenden, kriechenden sportler diese voraussetzungen noch vorliegen, kann zumindest diskutiert werden. "entsprechenden" ist halt ein weites feld.
ich finde zb ein rein muskuläres versagen, wie zb auf den zielgeraden von hawaii schon öfter beobachtet, für gesundheitlich nicht so bedenklich, wie einen vor hitze oder dehydration taumelnden athleten auch auf kürzeren distanzen.
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