Zitat:
Zitat von Hafu
In der Theorie hast du recht.
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...Analogien ...
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Noch einmal: Aus meiner Sicht ist das DSQ keine Frage der Annahme fremder Hilfe. Die beiden einzig gestatteten Fortbewegungsarten im Abschnitt Laufen sind lt. SpO Laufen oder Gehen. Krabbeln muss nicht verboten sein (wie in der ITU Ordnung), weil die SpO die Fortbewegungsarten abschließend und nicht beispielhaft aufzählt.
Insofern sind Teilnehmer gut beraten, nicht radschlagend oder auf Händen ins Ziel zu kommen. Ein weniger mit Humor beschlagener anderer Teilnehmer oder Kampfrichter könnte dies ebenfalls mit DSQ ahnden. Dies kann auch als Missachtung der anderen Wettkämpfer ausgelegt werden, siehe den nachträglich disqualifizierten Leichtathleten letztes Jahr in Zürich (?) beim 5.000 (?) m-Lauf, der als Sieger weit vor seinen Konkurrenten ins Ziel kam und sich vorher noch das Trikot auszog.
Deiner Analogie folge ich insoweit, als zunächst in der Tat die fremde Hilfestellung durch die Cheerleader erfolgte. Allerdings ist nicht relevant, ob diese ggf. allen Teilnehmern zur Verfügung stand (und damit vielleicht nicht zu sanktionieren wäre) weil das nachfolgende Krabbeln ohnehin nicht regelgerecht war und damit zum DSQ geführt hat.