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Zitat von matwot
Immer wieder schön, Regeldiskussionen hier zu verfolgen.
Die Lösung steht schon in Post #8
Bei der DSQ in Karlsfeld wurde nicht die Annahme fremder Hilfe geahndet, sondern der Verstoß gegen SpO §49a) "Wettkampfteilnehmer dürfen laufen oder gehen"
(es wäre schön, hierzu von Kampfzwerg eine Bestätigung zu bekommen).
Hart aber regelkonform.
Bei anderen aufgeführten Beispielen ist immer die Frage zu stellen, von wem die Hilfe kommt (Offizielle des Wettkampfes / persönliche Betreuer) und ob diese, wie z.B. am Schwimmausstieg, allen Teilnehmern zugute kommen oder eben nur für ausgewählte Athleten. Dies gilt sicherlich auch für Duschen, die von Anwohnern aufgestellt werden, da davon auszugehen ist, dass diese für die Zeitdauer des gesamten Wettkampfes bereit stehen.
Dagegen ist es ausdrücklich gestattet, sich von Zuschauern von außen mit Informationen zu versorgen (SpO § 20.7).
Und dass KaRis berechtigt sind, auf die Radstrecke gefallene Gegenstände, Flaschen oder sonst etwas, wieder von der Straße zu entfernen, sollte wohl nicht wirklich zur Diskussion gestellt werden.
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Du magst ja recht haben. Wenn diese Regel allerdings erst nach (wie beschrieben) Protest durch den Zweitplatzierten angewandt wurde, hat das trotz allem für mich ein "Geschmäckle". Aber darüber kann man ja denken wie man mag. Ist ja nur meine persönliche Sicht der Dinge.