Glaube kaum, dass hier ein formaljuristischer Aufwand betrieben werden wird, weil 1-3 Athleten sich nach gesundem Menschenverstand für beide Anmeldewege hätten entscheiden können und jetzt vielleicht den genommen haben, der nicht angedacht war.
Sonst kommt noch einer mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, dass es diese Unterscheidung unter EU-Bürgern nicht geben dürfte blablabla .... - solange du nicht angekreuzt hast, dich beim Challenge anzumelden, um eine terroristische Straftat zu begehen, ist alles gut

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