Zitat:
Zitat von hanse987
Wo steht eigenlich das Beambikes erlaubt sind? Ich hab bei der DTU und bei der ITU nichts gefunden, dass diese erlaubt sind. Oder zählt her wieder der sehr schwammig formulierte Punkt 40.7 Sportordnung?
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Aus meiner Sicht:
Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. §47 regelt z.B. die Rahmenform für Windschattenrennen, §39.7 das Verbot von Liegerädern und ´Rädern ohne Freilauf (wusste ich auch nicht, dass das nicht erlaubt ist). Alles andere ist erlaubt. Wenn "außergewöhnliche" Ausrüstung nach §40.7 verboten wird, muss es dafür IMHO zumindest eine Begründung geben, z.B. Gefährdung anderer.
M.