Der KARI hat Unsinn geredet. Die Dreiecksgeometrie ist nur Pflicht bei Rennen mit Windschattenfreigabe.
§ 47
Ausrüstung beim Radfahren
Bei Windschattenrennen
47.1 dürfen nur traditionelle Rahmen verwendet werden, das heißt, Dreiecksrahmen aus drei geraden oder schrägen Rohren, die rund, oval, abgeflacht, tropfenförmig oder ähnlich im Querschnitt sein können. Die Außenseite zum hinteren Laufrad hin
darf eine Einbuchtung haben, wobei es möglich sein muss, zwischen der festen
Struktur (Sitzrohr) und dem beweglichen Teil (Laufrad), eine harte Karte von der
Art einer „Kreditkarte“ durchzustecken.
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