Zitat:
Zitat von de Dommschwätzerr
U.U. könnte man dafür sogar strafrechtlich belangt werden und das möchte ich auf jeden Fall verhindern.
Da ich aber was handfestes haben möchte, bevor ich meinen Nachbar darauf anspreche, wäre es schön, wenn ich da mal sachkundigen Rat hier bekommen könnte.
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Anscheinend war LidlRacer noch nicht in diesem Thread.

Dann bediene ich mal Tante G.
Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß Punkte Bußgeld Fahr-
verbot
weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung
oder zur Sicherheitsprüfung
nicht vorgeführt haben
und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten
von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 25 Euro nein
von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro nein
mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro nein
Zum Thema Regress durch die Versicherung und Strafrechtlichem belang stelle ich mal die These auf, daß Versicherungen dazu da sind um nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Je größer der Schaden ist, desto intensiver werden die Bemühungen diesen Schaden nicht begleichen zu müssen.
Ähnlich sieht es doch auch mit dem Strafrecht aus. So lange nichts passiert kann man ja im Zweifelsfalle noch mit einem Punkt leben.
Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft. Da ist es schlicht und ergreifend nicht förderlich mit einem Fahrzeug zu fahren von dem bekannt ist, daß es schon längst beim TÜV hätte vorgeführt werden müssen. ich schätze wir sind hier im Bereich der groben Fahrlässigkeit.