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Die Zeitstrafe beträgt 5 Minuten und wird ergänzt durch eine Strafrunde von 1 km auf der Laufstrecke
beim Wendepunkt Kilometer 28,5.
Erhält der Athlet zwei Zeitstrafen, so müssen analog auch zwei Straf-
runden gelaufen werden.
Bei Nichteinhaltung erfolgt die Disqualifikation.
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