Zitat:
Zitat von Hafu
Gilt in Österreich ein anderes Reglement für die erlaubten Textilien bei Neo-Verbot?
Am Ende des Videos sieht man wie der zweitplazierte Schwimmer einen alten Schwimmanzug mit langen Beinen trägt, der in Kona oder auch bei ITU-Wettbewerben seit Jahren verboten ist (Schwimmanzüge bei Neo-Verbot müssen ärmellos und dürfen maximal oberschenkellang sein, die Knie also nicht bedecken!).
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Das Reglement des ÖTRV würde Dir zustimmen:
"F.3.3 Unerlaubte Ausrüstung
...
f) wird ein Triathlonanzug verwendet, so darf dieser nicht über die Schultern hinausreichen
(nur Träger sind erlaubt) und darf maximal bis zu den Knien reichen. Es dürfen auch keine Kompressionsstrümpfe oder –socken verwendet werden. Ausgenommen davon sind Kompressions-Wadenbekleidungen ohne Fußteil;
g) bei Rennen mit Wetsuit-Verbot (Neoprenverbot) ist die Verwendung von Schwimmanzügen, die nicht von der FINA oder ITU zugelassen sind, generell verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, zwei Bekleidungsschichten übereinander zu tragen. Davon ausgenommen ist eine Badehose und für Damen ein BH.
...."
Wahrscheinlich wollte man den Abstand zwischen Raelert und Russmann beim Schwimmen nicht allzu groß werden lassen ...
