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ANtwort aus BaWü:
Das Verbot ergibt sich nicht direkt aus der SpO, sondern auf dem Umweg über §1: In Fällen, in denen die SpO keine Regelung trifft, sind ergänzend die Regeln der ITU und der ETU heranzuziehen. Soweit die Regelwerke der ITU und ETU ebenfalls keine Regelungen enthalten, werden die Regelwerke der UCI, FINA, IAAF und FIS angewendet.
Scheibenbremsen sind weder in der DTU SpO noch in den ITU competition rules erwähnt, aber die UCI verbietet sie für "road races".
Das Präsidium des BWTV hat sich auf seiner Sitzung gestern mit dem Thema beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, der Sportordnung (bzw. dem Verweis auf die ITU/UCI-Regelung) zu folgen und die Scheibenbremsen zu verbieten.
Nach Informationen des Präsidiums ist ein Hintergrund des Verbots der Scheibenbremsen durch die UCI der Sicherheitsaspekt. Die Bremsscheiben haben scharfe Ränder und stellen damit (ähnlich wie die Messerspeichen und nicht verschlossene Lenkerrohre) eine potentielle Verletzungsgefahr für den Fahrer und andere in einen möglichen Sturz verwickelte Athleten dar.
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