Interessant wird zumindest in Roth die Auslegung des öffentlichen Verkehrsraums, ohne den ja nun ein Verkehrsunfall im strafrechtlichen Sinn gar nicht stattfinden kann.
Ist die Radstrecke nicht gesperrt und nur eine bestimmte Anzahl an Leuten hat Zugang hierzu? Und diese Leute sind doch auch noch namentlich durch Startnummer und Meldung bekannt. Demnach kann es eigentlich kein öffentlicher Verkehrsraum sein
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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