Zitat:
Zitat von tandem65
Nein, Du schreibst, daß der Arbeitnehmer sich seinen Vertreter nicht aussuchen darf und mit dem Verhandlungsergebnis eines anderen zufrieden sein muß. Das ist die Forderung der Bahn und ein schwerer Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer.
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Das ist nicht richtig. Keiner hat gesagt, dass die GDL mit dem Verhandlungsergebnis eines anderen zufrieden sein muss - auch nicht die DB. Es gab von Anfang an das Angebot für
gemeinsame Verhandlungen mit EVG und GDL.