Zitat:
Zitat von tandem65
Ja genau dort liegt schon eine durchaus signifikante Fehleinschätzung vor. Die Lohnerhöhung ist kein Grundrecht.
Grundrechte lassen sich im allgemeinen nur gegeneinander abwägen. Es gibt kein Grundrecht für Die Bahn AG daß alle Arbeitnehmer gleich bezahlt werden müssen.
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Sehe keine Fehleinschätzung.
Lohnerhöhung an sich ist kein Grundrecht, einverstanden.
Aber Lohnerhöhung zu fordern wenn man das möchte ist Sehrwohl eins.
Es gibt kein Grundrecht alle Arbeitnehmer gleich (ungleich) zu bezahlen, aber dies zu fordern. Für beide Seiten. Wer sich dann durchsetzen kann mit seiner Forderung ist wiederum durch kein Grundrecht verbrieft.
Ich sehe also bei GDL - Bahn keine Grundrechte verletzt, beide dürfen fordern (garantiert), das Ergebnis ist aber hingegen nicht garantiert.