Zitat:
Zitat von tridinski
Des weiteren Zitat von zeit.de: <<Es sei das "Grundrecht" der Gewerkschaft, für ihre Mitglieder einen Tarifvertrag abzuschließen, "egal, ob er abweicht von anderen Tarifverträgen". >>
Ja, dies zu fordern ist genauso das Grundrecht der Gewerkschaft wie zB eine Lohnerhöhung in von ihr als richtig empfundener Höhe zu fordern.
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Ja genau dort liegt schon eine durchaus signifikante Fehleinschätzung vor. Die Lohnerhöhung ist kein Grundrecht.
Grundrechte lassen sich im allgemeinen nur gegeneinander abwägen. Es gibt kein Grundrecht für Die Bahn AG daß alle Arbeitnehmer gleich bezahlt werden müssen.