Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Mirko
					 
				 
				So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren? 
			
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 Die Planer und Verkehrsbehörden sind, auch durch Richtlinien wie die ERA 2010, angehalten zu berücksichtigen, dass eine Benutzungspflicht für Radwege vor allem für Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,00 m eher anzuordnen ist als bei schmalen Straßen unter 6,00 m. (Die Verkehrsstärke vernachlässige ich hier). Grund dafür ist vor allem, dass bei Maßen zwischen 6,00 m und 7,00 m der motorisierte Verkehr zum knappen überholen tendiert. Bei unter 6,00 m wird eher ein korrekt ausgeführter Überholvorgang eingeleitet, da offensichtlich (auch für einen Ignoranten) Platz fehlt. 
Beim zu weit nach rechts orientierten Fahren auf der dargestellten schmalen Straße wird der MIV zum knappen Überholen eingeladen. 
Das Ganze ist ein schwieriges Thema. Hier im Rhein-Main-Gebiet laufen Sachen ab, die sind kaum zu glauben. Die Autofahrer müssen aber dafür sensibilisiert werden, dass eine Fahrspur eben nicht für Fahrzeug und Radfahrer direkt Seite an Seite vorgesehen ist..