Zitat:
Zitat von läuVer
.....Bleibt meine Frage, was ich mit den oeffentlich zugaenglichen Ergebnissen machen darf, in wie weit ich da was kopieren darf.......
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wer etwas öffentlich macht, gibt damit ja nicht seinen besitz daran auf. er macht es nur zugänglich. insofern bleibt der zeitnehmer bzw der veranstalter besitzer. und den müsste man bei einer kopie fragen. es gibt 2 möglichkeiten......auf die ergebnisliste verlinken, oder sie abschreiben. wobei man natürlich eine kopie nur in ein anderes format bringen müsste, um es nicht mehr als kopie darzustellen :-)