Zitat:
Zitat von Matthias75
Soll ja vorkommen, dass der eine oder andere nach Rücksprache mit seinem Anwalt oder der Versicherung den Unfallhergang mit einem Mal anders in Erinnerung hat. Könnte mir vorstellen, dass es in so einem Fall praktisch sein kann, wenn man ein Unfallprotokoll mit der ersten Version des Unfallhergangs hat, das vor Ort erstellt wird.
M.
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Üblicherweise wird aber geraten gegenüber der Polizei am Unfallort, genau gar keine Aussage zu machen. Also auch keine erste Version.