Zitat:
Zitat von FinP
Als Lokführer noch verbeamtet wurden, da gab es diesen Ärger nicht.
Jetzt auf einmal diese Sparte als für das System zu wichtig für ihre Ausübung des Streikrechts zu bezeichnen, ist von der Politik ziemlich heuchlerisch. 
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Stimmt aber man kann das Streikrecht parlamentarisch natürlich ändern. Durch das Streikrecht, womit Streikenden z.B. nicht gekündigt werden können wenn sie streiken, müssen sie sich im Gegenzug an gewissen Regeln halten. Warum dürfen diese Regeln nicht Bedingungen enthalten, dass eine Minderheit in einer Firma die zufällig die ganze Firma lahmlegen können, dies eben nicht mehr unbeschränkt machen können?