Zitat:
Zitat von Keksi2012
Was ist mit den anderen NK für die Garage?
Da bin ich mir unsicher. Bezieht sich also das "inkl." im Mietvertrag auf die eigentliche Miete der Garage und kann der Vermieter dann zusätzlich NK für die Garage berechnen oder ist das alles als "inkl." anzusehen?
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Also erstmal können im Prinzip alle
hier genannten Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, ABER NUR, wenn das im Mietvertrag auch festgelegt wurde!
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Garage mitvermietet ist und dass u.a. die Stromkosten für das Mietobjekt umgelegt werden, dann betrifft das imho logischerweise auch die Stromkosten für die Garage. Aber das dürften eigentlich nur Cent-Beträge sein - was wird denn in einer Garage an Strom verbraucht, wenn man nicht gerade ein Elektroauto lädt?
Darüber, dass die Reparaturkosten für das Rolltor nicht umgelegt werden dürfen, besteht ja Einigkeit.
Gruß Matthias