Zitat:
Zitat von be fast
Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
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Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt.
Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.