Zitat:
Zitat von Frank
Auch Du bist schlecht informiert!
Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php...-der-regelfall
Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, ""dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall "Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)...
|
Hier die Zusammenfassung ausführlicher:
http://www.adfc.de/presse/pressemitt...-der-regelfall
Das sagt aber nur soviel aus, dass die verantwortlichen Stellen die Beschilderung strenger hinterfragen sollen und nicht notwendige Schilder
(...dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO)....) entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen. Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
Das Entfernen der Schilder nach dem 2010er Urteil findet in einigen Ämtern gar nicht statt. In anderen Ämtern kämpfen Idealisten gegen Windmühlen. Z.B. wurde bei der Stadt Mainz ein Leitfaden erarbeitet:
Leitfaden RBP
Engagierter als die Verantwortlichen hier (in der Regel eine Person), kann man an dem Thema nicht arbeiten. Dennoch ist das Ganze ein Projekt über Jahre.
Wie erwähnt, interessiert das Thema in anderen, sehr großen und bezüglich des Verkehrs sehr wichtigen Ämtern, so gut wie keine Sau und auch nicht das Urteil. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß es leider sehr genau....