Zitat:
Zitat von Voldi
Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.
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... und deshalb ist es irreführend, davon zu sprechen, dass "die Radwegebenutzungspflicht" aufgehoben sei. Denn im normalen Sprachgebrauch sind das die mit den blauen Schildern.