Zitat:
Zitat von brandiruns
http://www.adfc.de/verkehr--recht/re...utzungspflicht
"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
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Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.