Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Stiftung Warentest hat das mehrfach untersucht. Zehn von zwölf Instituten erhielten für ihre Kreditangebote das Urteil „mangelhaft“... Keine der getesteten Filialbanken sei bei den Beratungsgesprächen den Anforderungen gerecht geworden ... Sogar gegen das Gesetz wurde in vielen Beratungen verstoßen. ( Quelle)
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Das beantwortet meine Frage nach der Relation von Schlecht- oder Falschberatungen (vorsätzlich oder fahrlässig) zu normalen Beratungen leider in keiner Weise.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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