|
Komisch, RolandG wollte uns doch letztens in einer anderen Diskussion vermitteln, dass Privatkunden von Banken denen doch eigentlich quasi noch zur Dankbarkeit verpflichtet sind und das Netz der Regelungen inzwischen so eng ist, dass da eigentlich garnicht beschissen und abgezockt werden kann. Außerdem sind "die Berater" doch alles liebe und Gute und wollen nur das Beste?!
Meine persönliche Einstellung zum Thema Banken und "Berater" wird durch solche Fälle immer mal wieder bestärkt.
Interessant, was man da so alles vereinbaren kann. Jede Schönheitsreparaturenklausel in Standardmietverträgen wird inzwischen von den höchsten Gerichten geprüft und verhandelt (und meistens zu Gunsten der Mieter entschieden). Für Banken scheint es nach wie vor möglich und üblich zu sein, dass Standardverträge zum eindeutigen Nachteil des Kundens abgeschlossen werden können.
Schuld oder nicht schuld... ja, man kann sicher verlangen, dass der Kunde alles ganz genau liest. Aber endlose Seiten Juristendeutsch in der gerade noch zulässigen Blass- und Kleinschrift... Mit der Aussicht an diesem Standardvertrag eh nichts verändern zu können, weil der Berater schon bei der leistesten Andeutung darauf hinweist, dass das ein 100.000fach verwendeter Standardvertrag sei, der schon immer so verwendet wurde und wenn da schlimme Sachen drinnständen eh auch garnicht zulässig wäre (hahaha)...
Ein Gang zur Verbraucherschutzzentrale kann da sicher nicht schaden.
|