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Alt 06.04.2015, 18:38   #38
TriBlade
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Registriert seit: 11.10.2006
Beiträge: 1.084
Hi RibaldCorello,

nach meiner persönlichen Erfahrung ist es in einem solchen Geschäftsvorgang sehr hilfreich sich, schriftlich mit dem Hinweis "persönlich" an den Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer oder wie auch immer der bei deiner Volksbank heißen mag, zu wenden. Eine Zustellung per Einschreiben würde ich da empfehlen. Schildere Deinen Vorgang und den Umstand das Du diese "Vertragslage" sehr ungewöhnlich findest. Der entsprechende Vorstandsvorsitzende möge den Vorgang prüfen und Dir mitteilen ob dieser Vorgang so den Geschäftbedingungen entspricht. In dem Schreiben gleich darauf hinweisen, dass Du Dir eine Veröffentlichung des Schreibens ausdrücklich vorbehältst und das Du davon ausgehst, dass sich eine entsprechende Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen ihn als Vorstandsvorsitzenden richten würde. An die Staatsanwaltschaft kannst Du Dich wenden ohne die entsprechenden Rechtsnormen kennen oder auch nur benennen zu können. Es reicht wenn Du den Eindruck hast, es könnte sich hier um eine Straftat handeln. Die Prüfung obliegt der Staatsanwaltschaft, die kennen sich da schon aus, keine Angst.

Falls Du noch Fragen hast gerne per PN
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