http://www.dopinginfo.de/rubriken/00_home/00_eigb.html
Entsprechen dieser Information dürfte der Fall klar sein. Blut raus und wieder rein ist ein Dopingvergehen. Interessant: unabhängig von der entnommenen und wieder zugeführten Menge. Zumal wenn die Staatsanwaltschaft im Spiel war hier vermutlich eher kein Heilpraktiker mit einer fragwürdigen Methode unterwegs war, sondern eher etwas untersucht wurde, was etwas weiter geht als das. Wegen nem verirrten Heilpraktiker würde es sicher nicht zwei Jahre Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft geben...
Mal schauen, was es für eine Strafe wird am Ende.