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Da mich der Zeitnehmer permanent irgendwo "anschwärzt" (Veranstalter, Bonitäts-Scoring, Sperrlisten...) wäre mir das Thema Datenschutz entsprechend prominent. 2013 hatte der Zeitnehmer nur diese eine AGB - Die Datenweitergabe halte ich für "schräg" (zumal der Veranstalter auf nichts dergleichen hinweist,...), von "Bonitätsprüfung" und "schwarzen Listen" ist keine Rede - was haltet Ihr davon ?:
5. Datenschutz
5.1 Der Veranstalter gestattet uns im Rahmen seines datenschutzrechtlichen Weisungsrechtes, die von uns bearbeiteten,
listenmäßigen personenbezogenen Daten, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu der betreffenden
Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr
beschränken, für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung zu übermitteln und zu nutzen.
5.2 Der Veranstalter wird dafür Sorge tragen, dass die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns
benachrichtigt werden. Der Veranstalter wird ferner die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der
personenbezogenen Daten einholen und die Teilnehmer darüber unterrichten, dass diese berechtigt sind, der Nutzung oder
Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern
Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wird der Veranstalter uns darüber
informieren.
Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zahlungsabwicklung mit Online-Zahlungssystemen
Beim Einsatz von Online-Zahlungssystemen (wie z. B. Computop, PayPal, T-Pay etc.) gelten ergänzend zu den vorstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
3. Datenschutz
Statt Ziffer 5.2 der vorstehenden AGB gilt ergänzend zu Ziffer 5.1 der vorstehenden AGB bei der Zahlungsabwicklung mit einem
Online-Zahlungsabwicklungssystem folgendes:
Im Zusatztext des Anmeldeformulars werden die Teilnehmer über die Erhebung der personenbezogenen Daten durch uns und
durch den Veranstalter benachrichtigt. Mit der Anmeldung wird die Zustimmung der Teilnehmer zur Veröffentlichung der
personenbezogenen Daten erbeten. Ferner werden die Teilnehmer im Zusatztext des Anmeldeformulars darüber unterrichtet,
dass sie berechtigt sind, der Nutzung oder Übermittlung ihrer Daten zum Zweck der Werbung oder Markt- oder
Meinungsforschung zu widersprechen. Sofern Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen, wird der Veranstalter uns darüber informieren.
Stand 01.01.2006
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