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Alt 16.07.2008, 11:26   #171
schwimmulli
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Registriert seit: 02.04.2008
Ort: Schweiz
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Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Der Veranstalter darf Dich aus der Wertung nehmen, aber darf er Dich auch auf der Strecke nehmen? Keine Ahnung....
Bei einigen Schwimmveranstaltungen habe ich es schon erlebt. zB Boddenschwimmen. Je nach Wassertemperatur hat der Veranstalter zusammen mit einem Arzt eine Zeit festgelegt, bei der die Schwimmer im Ziel sein müssen. Wer dann noch auf der Strecke war, wurde ins Boot geholt, um Unterkühlungen zu vermeiden.

Beim Inferno gibts auf der Laufstrecke die Möglichkeit das Rennen zu stoppen bei Aufzug einer Schlechtwetterfront oder ähnlichem. Dann werden die Läufer nicht mehr zur Spitze gelassen (sozusagen Abbruch des Rennens).

Beim Gigathlon gabs letztes Jahr aufgrund extrem schlechten Wetters während der ersten Tage Ausweichruten und Schwimmverkürzungen (einmal auch durch Laufen ersetzt), um vor allem die Radfahrer gar nicht mehr auf die Pässe zu lassen.

Ähnliche Überlegungen kann man doch auch bei Bergläufen einführen. Einfach bestimmte Anlaufpunkte festlegen, bei der Läufer in einer gewissen Zeit vorbei sein müssen. Schlechtwetter-Rennabbrüche mit einplanen. Ins Programm direkt reingeschrieben. Dann kann sich auch keiner hinterher beschweren.

Das gibt zwar immer noch keinen kompletten Schutz vor solchen Unfällen, macht es aber Veranstaltern vielleicht leichter, Entscheidungen zu treffen.
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