Zitat:
Zitat von Klugschnacker
In den heutigen engen Startfeldern fährt einem jedoch alle Nase lang jemand vor’s Vorderrad, der dann dort nicht weiter kann oder will. Meine Initiative ist, dies nicht länger zuzulassen.
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Wenn sich mal jeder die relevanten Punkte im Überholparagraphen in der StVO durchläse und sich daran hielte, wären eigentlich die meisten Überholprobleme (abgesehen von Windschattenfragen und konkreten Abstandsangaben) gelöst.
Zitat:
§ 5 StVO - Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage ...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
...
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
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www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
Zu frühes Wiedereinscheren und / oder danach sofortiges Verlangsamen wären eine Behinderung des Überholten.