Zitat:
Zitat von Hafu
ITU-Competition-rules, Seite 160, Abschnitt "penalties and violations":
Zitat:
Rule No2: Failing to follow the prescribed course; - Stop and Go and re-enter the race by the same point. If fails to that DSQ
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Es gibt bei solch einem Vergehen nach den Regeln keinen Ermessensspielraum für die Kampfrichter.
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In der DTU-Veranstalterordnung steht:
Zitat:
11.3 Abzweigungen und Richtungsänderungen sind anzukündigen
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Bei diesem Challenge-Rennen dürfte etwas entsprechendes gegolten haben.
Wenn es aber an diesen Richtungsänderungsankündigungen mangelt, habe ich starke Zweifel, ob man das überhaupt als Regelverstoß werten kann. Wenn keine Richtungsänderung vorgeschrieben ist, kann ich nicht dagegen verstoßen.
Das Auswendiglernen der Strecke erscheint mir abgesehen von sehr einfachen Kursen völlig utopisch.
Außerdem verstieße eine Disqualifikation m.E. gegen den Geist der ITU-Regeln:
Zitat:
3.4. Disqualification:
a.) General:
(i) A disqualification is a penalty appropriate for severe rule violations, such as but not limited to, repeated bike draft infringements, and/or dangerous or unsportsmanlike conduct;
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Ein Nicht-Auswendiglernen der Strecke ist sicherlich nicht als schwere Regelverletzung zu werten, die Betrug, gefährlichem oder unsportlichen Verhalten gleichzusetzen wäre.
Bei der angeblich hier anzuwendenden Disqualifikationsregel wird ja wohl davon ausgegangen, dass die Abweichung vom Kurs bzw. die nicht erfolgte Korrektur durch Rückkehr an den Punkt der Kursabweichung absichtlich oder zumindest schuldhaft erfolgt.