Zitat:
Zitat von tandem65
Der Überholvorgang ist doch schon ein Widerspruch zum Rechtsfahrgebot.
|
Bitte hört doch mit diesem Unfug auf! Im normalen Straßenverkehr hat niemand ein Problem mit dem Rechtsfahrgebot beim Überholen.
Und dort wird auch niemand ernsthaft behaupten, dass man beim Überholen beliebig nah auf den Überholten auffahren darf.
Es gibt keinen Grund, warum das im Triathlon anders sein sollte.