Hinsichtlich der Unklarheiten, die sich aus den Draftingregeln in der DTU-Sportordnung ergeben und dem hier notwendgien Optimierungs-und Präzisierungsbedarf bin ich hundertprozentig auf Arnes Linie:
Die Regel muss genauer erläutert werden, möglichst auch mit entsprechenden Zeichungen, wie ein regelgerechtes Einfahren in die Windschattenbox bei einem Überholvorgang auszusehen hat und zusätzlich müssen viele Kampfrichter nachgeschult werden, denn es gibt in der Tat auch heute noch viele Kampfrichter, die der festen (und nachweislich falschen) Überzeugung sind, ein perfekter Überholvorgang ist der, bei dem die Windschattenbox des Vordermannes
überhaupt nicht betreten wird.
Über kurz oder lang wird sich die DTU-Sportordnung ohnehin an die international geltende ITU-Sportordnung anpassen müssen, die diesbezüglich m.E.n. ohnehin deutlich präziser formuliert ist:
Zitat:
To draft is to enter the bicycle or vehicle drafting zone: Elite bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 12 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete; Age Group bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 10 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete; Motorbike draft zone: the draft zone behind motorbike will be 12 meters long. This applies also for draft legal events; Vehicle draft zone: The draft zone behind vehicle will be 35 metres long and applies to every vehicle on the bike segment. This applies also for draft legal events.
(v) Entry into the bicycle drafting zone: An athlete may enter a bike draft zone in the following circumstances:
If the athlete enters the draft zone, and progresses through it within 20 seconds in the overtaking manoeuvre;
For safety reasons;
100 metres before and after an aid station or transition area;
At an acute turn;
If the Technical Delegate excludes a section of the course because of narrow lanes, construction, detours, or for other safety reasons.
|
Allerdings fehlen auch in den ITU-Regeln bislang noch erläuternde Diagramme, die das Ganze wesentlich anschaulicher machen würden, wenngleich diesevorgesehen sind, denn es findet sich der Satz "Diagrams to be inserted".
Bei Studium der ITU-Formulierungen dürfte auch zweifelsfrei für jeden feststellen, dass das sog. "Ansaugen" (also das sehr späte Ausscheren nach links erst kurz vor dem eigentlichen Überholvorgang) eindeutig erlaubt ist, solange die vorgegebenen Zeiten für den Abschluss des Überholvorganges (beginnend mit dem Betreten der Windschattenbox) eingehalten werden!
Natürlich kann man den Standpunkt vertreten, dass Ansaugen dem Grundgedanken des Triathlons widerspricht, dass man die Distanz alleine, ohne fremde Hilfe bewältigen soll, aber das ist irrelevant, denn die Regeln sind nun mal so wie sie sind!
Diese Vertreter der "reinen Lehre" müssten dann auch das Schwimmen im Wasserschatten kategorisch ablehnen, denn auch das spart, genauso wie das Ansaugen, viel Kraft und widerspricht der tradistionellen Idee des Triathlons ("einsamer Kampf gegen die Elemente") ist aber bekanntlich in der Sportordnung ohne Wenn und Aber erlaubt!