Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Speziell das von Dir gewählte Beispiel mit dem "Ansaugen" beim Überholen zeigt gut das Problem: In der Sportordnung steht, man soll die Windschattenbox des Vorausfahrenden durchqueren; Du selbst, als zweifellos kompetente Kampfrichterin, wertest dasselbe Verhalten hingegen als Regelverstoß, ebenso wie Bundeskampfrichter Uwe Euskirchen.
Daraus folgt, dass das Regelwerk überarbeitet und klarer formuliert werden muss. Damit die Athleten es verstehen, aber auch damit die Kampfrichter es verstehen, was derzeit glasklar nicht der Fall ist.
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Danke Arne, sehr schön und (wie immer) sehr freundlich zusammengefasst.
Man kann es aber auch mal nicht so freundlich formulieren:
Ich finde es absolut lächerlich, dass noch nicht mal die Kampfrichter den Wortlaut der Sportordnung kennen, bzw. diesen so deutlich fehlinterpretieren. Oder gibt es bei der Formulierung "durchqueren" eine weitere Bedeutung, die ich nicht sehe?