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Zitat von DasOe
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Die angenommene Draftingbox ist 3m breit und bei einem halbwegs vernünftigen rechtsfahrenden Triathleten, ist das Durchqueren der Box im vorgegebenen Zeitfenster mit ausreichendem Seitenabstand und Einhaltung des 10m Abstandes problemlos möglich.
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Das was du beschreibst, ist ein Überholvorgang
ohne Betreten der Windschattenbox und kein Durchqueren. Wenn man das so wollte, dann hätte man es in die Sportordnung auch genau so hineinschreiben können: "die Windschattenbox darf niemals, auch nicht bei Überholvorgängen betreten werden." Punkt! Steht aber so nicht in der Sportordnung.
Bei einem üblichen kleineren Wettkampf mit 400 Teilnehmer kann man i.d.R. die Überholvorgänge auch one Betreten der Windschattenbox durchführen, bei einem 5000-Teilnehmer-Event wie in Roth mit Startwellen und Überrundungen aber sicher nicht.
Zitat:
Zitat von DasOe
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Zum Thema Verbot des Überfahrens der Mittellinie bei vollgesperrten Straßen. Im Regelfall dient die linke Straßenseite (in Fahrtrichtung) für das Befahren durch Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, Polizei etc. ist also mitnichten hinfällig.
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Bei den sehr detailliert ausgearbeiteten
ITU-Competition-Rules (176 Seiten lang) fehlt das Verbot des Überfahrens der Mittellinie komplett, was meine Einschätzung unterstreicht, dass die Regel ein Anachronismus aus vergangenen Triathlonzeiten darstellt.
Da sich das nationale Reglement früher oder später an das internationale Reglement anpassen muss, wird dieser Paragraph damit in absehbarer Zeit auch in der DTU-Sportordnung fallen, selbst ohne unseren Input.
Einsatzahrzeuge haben sowieso immer Vorrang, egal auf welcher Straßenseite und egal in welcher Fahrtrichtung sie sich bewegen. Das gilt auch im normalen Straßenverkehr, wo ja die Mittellinie selbstverständlich zu respektieren ist, in manchen Situationen (Überholvorgang, Hindernisse auf der eigenen Fahrbahnseite) aber eben doch vorübergehend überfahren werden darf).
Einsatzkräfte machen sich zusätzlich noch akkustisch durch das Martinshorn kenntlich und können soweit erforderlich auch einen Wettkampf unterbrechen/ abbrechen, so dass sie nicht auf ein kategorisches Mittellinien-Überfahrverbot angewiesen sind. Wenn es anders wäre, dann würde die StVO ebenfalls ein kategorisches Mittellinienüberfahrverbot enthalten.
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Zitat von DasOe
.Grundsätzlich wünsche ich mir, dass die Diskussionsbeiträge endlich mal die eingeschränkte Athletensicht verlassen
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In den letzten beiden Beiträgen zitiert FMNT erst Arne und dann mich.
Ich glaube, ich kann für uns beide sprechen, dass wir durchaus versuchen über den Tellerrand zu blicken und die Regeln "nicht nur aus der Athletensicht" betrachten
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Zitat von DasOe
.Wenn Athleten ganz bewußt bei Veranstaltungen starten, wo auf Grund der Teilnehmerzahlen ein reguläres Rennen nicht zu erwarten ist, dann ist denen nicht zu helfen. Regeln zu verkomplizieren ist eine Sackgasse.
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Es mag Rennen, wie in Mallorca oder Barcelona geben, da könnte man mit der Argumentation "selber schuld" in Einzelällen Recht haben. Habe ich vermutlich auch schon mal in den entsprechenden Threads sinngemäß geschrieben und es gibt natürlich auch Athleten, die sich dort gerade wegen zu erwartender Pulkbildung anmelden.
Es gibt aber auch eine noch vollere Radstrecke in Roth und sowohl Veranstalter, als auch Verband, Kampfrichter und die Mehrzahl der dort startenden Athleten sind bekanntlich sehr daran interessiert, auch dort ein regelkonformes Rennen über die Bühne zu bringen.
Die lapidare Empfehlung: "Startet einfach nicht in Roth" wäre da wenig hilfreich.